AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin Feng Merten (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung verbindlich anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
  2. Aufträge werden vom Auftraggeber schriftlich oder in elektronischer Form erteilt.
  3. Aufträge werden von der Auftragnehmerin bestmöglich und vertraulich erledigt.
  4. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
  5. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen dem Auftrag beigefügt werden, in die allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
  6. Bei druckfertigen Übersetzungen hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen Korrekturabzug zu überlassen. Erfolgt das nicht, übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung für den Text.
  7. Bei Dolmetsch-Aufträgen hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen nach Absprache evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden.
  8. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
  9. Sollte eine Übersetzungsarbeit Tippfehler enthalten, wird eine Korrektur kostenlos durchgeführt. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, den Preis zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern.
  10. Bei sonstigen Reklamationen hat die Auftragnehmerin in jedem Falle das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Gibt der Auftraggeber keine Gelegenheit zur Nachbesserung, so sind Wandlung und Schadensersatz ausgeschlossen.
  11. Die geleistete Übersetzungsarbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.
  12. Mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig, zahlbar innerhalb 8 Tagen auf jeden Fall noch vor Auftragsbeginn. Nach Fertigstellung des Auftrages wird der Restbetrag fällig, zahlbar innerhalb von 14 Werktagen, ohne Abzug.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bingen.
  14. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

 



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